Förderung aus ALG I oder ALG II
Als Empfänger von Arbeitslosengeld haben Gründer unter Umständen Anspruch darauf, mit einem Gründungszuschuss und Einstiegsgeld finanziell gefördert zu werden. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet in diesem Fall über die Förderung.
Fall Sie bis vor Kurzem noch erwerbstätig waren, sollten Sie nicht selbst gekündigt haben, da sonst in der Regel eine dreimonatige Sperrfrist verhängt wird. Idealer Weise lassen Sie sich stattdessen von Ihrem Arbeitgeber kündigen oder unterzeichnen einen Aufhebungsvertrag mit rechtlich sicheren Formulierungen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie den Antrag für den Gründungszuschuss vor Beginn der selbständigen Tätigkeit stellen und das Gewerbe im Haupterwerb betreiben.
So haben Sie in der Anfangsphase eine finanzielle Sicherheit und können sie ganz auf Ihr Gewerbe konzentrieren!
Besondere Förderchancen aus der Arbeitslosigkeit
Gerne beraten unsere Experten Sie! Füllen Sie dazu einfach den kostenlosen Fördercheck auf der rechten Seite aus: In unserer Stellungnahme erhalten Sie individuelle Informationen über Ihren Möglichkeiten zu Förderung aus der Arbeitslosigkeit.
Besonders zu beachten bei Förderung vom Arbeitsamt!
Bei den Zuschüssen vom Arbeitsamt handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördergeldern. Vielmehr liegt dies im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit. Das heißt, Ihr Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit prüft Ihre individuellen Voraussetzungen und entscheidet danach , ob Sie den jeweiligen Gründungszuschuss erhalten.
Oft wird stattdessen versucht zunächst andere Leistungen vorzuziehen (z.B. die Vermittlung in ein festes Arbeitsverhältnis ).
Ihre Chancen einen Gründungszuschuss zu bekommen, werden jedoch erheblich gesteigert, wenn Sie bereits die Geschäfts-Strategie und einen guten Businessplan vorlegen. Somit wird die Ernsthaftigkeit und Professionalität Ihrer Zukunftsplanung hervorgehoben.
Unsere Empfehlung
Informieren Sie sich vorab bei professionellen Gründerberatern. Speziell bei den Zuschüssen des Arbeitsamtes sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Wir helfen Ihnen gerne bei:
- der Prüfung Ihrer Geschäftsstrategie
- der professionellen, stimmigen Erstellung Ihres individuellen Businessplanes
- Bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit der Bundesagentur für Arbeit
Eine professionelle Vorbereitung und Aufarbeitung o.g. Punkte entscheidet über Ihre staatliche Förderung!
Die staatliche Förderung für eine solche Beratung liegt je nach Bundesland bei bis zu 3.600 Euro.
Zusätzlich bieten wir Ihnen gerne die kostenlose Teilnahme an unseren Gründerseminaren an. Hier erhalten Sie auch viele wichtige Informationen zu diesem Thema. Nähere Informationen dazu bei unserer Information: Kostenlose Teilnahme am Gründerseminar.
Nutzen Sie diese Chance. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich bei unseren Experten. über die kostenlose Hotline oder den Fördercheck. Sie werden es nicht bereuen!
BUSINESSPLAN ERSTELLEN
Hier können Sie kostenlos und unverbindlich Ihren Businessplan erstellen.
Ihre Daten sind gemäß §4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt.
KOSTENLOSER FÖRDERCHECK
über unsere telefonische Experten-Hotline
0800 / 000 2017
BIN ICH EIN UNTERNEHMERTYP?
Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen Mitarbeiter einstellen, werden Sie mit Sicherheit im Rahmen eines Einstellungsgesprächs prüfen, ob er oder sie der oder die Richtige für den Job ist. Aber haben Sie schon einmal ernsthaft überprüft, ob Sie selbst "das Zeug zum Unternehmer haben"? Erfüllen Sie die notwendigen persönlichen Voraussetzungen, um den unternehmerischen Alltag zu bewältigen? Führen Sie unseren kostenlosen Test durch, um hierzu ein paar Hinweise zu bekommen:
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