Ablauf einer Anmeldung
Je nach gewählter Rechtsform werden unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Gründung gestellt. Damit Sie diese erfüllen, haben wir Ihnen nachfolgend die Anforderungen der jeweiligen Rechtsform aufgelistet:
Ablauf der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Als Kapitalgesellschaft ist eine GmbH eine juristische Person. Dies bedeutet, dass bei einer GmbH ausschließlich die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen für Unternehmensverbindlichkeiten haftet. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist damit ausgeschlossen. Weitere Informationen zu der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung finden Sie im Bereich “Planen” im Abschnitt.”Textteil eines Businessplans”, “Rechtsformen”, “Gesellschaft mit beschränkter Haftung”. Zur Gründung einer GmbH sind in der Regel die folgenden 6 Schritte notwendig:
Gesellschaftsvertrag
Anmeldung der GmbH durch einen Notar
Einzahlung des Stammkapitals
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Anmeldung beim Gewerbeamt
Anmeldung beim Finanzamt
Ablauf der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)
Als Kapitalgesellschaft ist eine Aktiengesellschaft ebenfalls eine juristische Person. Dies bedeutet, dass bei einer AG ausschließlich die AG mit ihrem Gesellschaftsvermögen für Unternehmensverbindlichkeiten haftet. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist damit ausgeschlossen. Weitere Informationen zu der Rechtsform der Aktiengesellschaft finden Sie im Bereich “Planen” im Abschnitt.”Textteil eines Businessplans”, “Rechtsformen”, “Aktiengesellschaft”. Zur Gründung einer AG sind in der Regel die folgenden 10 Schritte notwendig:
Gesellschaftsvertrag
Anmeldung der AG durch einen Notar
Übernahme der Aktien
Bestellung der Organe
Gründungsbericht
Einzahlung des Grundkapitals
Einzahlung des Stammkapitals
Anmeldung zum Handelsregister
Anmeldung beim Gewerbeamt
Anmeldung beim Finanzamt
Ablauf der Gründung einer Personengesellschaft
Als Personengesellschaft bezeichnet man die selbständige Tätigkeit einer einzelnen, natürlichen Person. Als Personengesellschaft haftet diese dann auch für sämtliche Unternehmensverbindlichkeiten mit dem privaten Vermögen. Weitere Informationen zu der Rechtsform der Personengesellschaft finden Sie im Bereich “Planen” im Abschnitt.”Textteil eines Businessplans”, “Rechtsformen”, “Personengesellschaft”. Die Gründung einer Personengesellschaft ist unkompliziert und ohne großen zeitlichen Aufwand möglich. Hierfür ist lediglich die Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt erforderlich.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Anmeldung beim Finanzamt
Ablauf der Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG)
Auch eine Kommanditgesellschaft ist rechtlich gesehen eine Personengesellschaft. Abweichend von einer “normalen” Personengesellschaft können in dieser die Teilhaber jedoch teilweise persönlich und teilweise nur beschränkt für Unternehmensverbindlichkeiten haften. Weitere Informationen zu der Rechtsform der Kommanditgesellschaft finden Sie im Bereich “Planen” im Abschnitt.”Textteil eines Businessplans”, “Rechtsformen”, “Sonstige Rechtsformen”. Die Gründung einer Kommanditgesellschaft erfolgt in der Regel in 4 Schritten:
Gesellschaftsvertrag
Anmeldung zum Handelsregister
Anmeldung beim Gewerbeamt
Anmeldung beim Finanzamt
Ablauf der Gründung einer GmbH & Co. KG
Eine GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren einziger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH, also eine juristische Person ist. Dies bedeutet, dass bei einer GmbH & Co. KG ausschließlich die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen für Unternehmensverbindlichkeiten haftet. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter der GmbH ist damit ausgeschlossen. Weitere Informationen zu der Rechtsform der GmbH & Co. KG finden Sie im Bereich “Planen” im Abschnitt.”Textteil eines Businessplans”, “Rechtsformen”, “Sonstige Rechtsformen”. Zur Gründung einer GmbH & Co. KGsind in der Regel die folgenden 7 Schritte notwendig:
Gesellschaftsvertrag
Gründung einer GmbH
Anmeldung der GmbH durch einen Notar
Einzahlung des Stammkapitals
Anmeldung zum Handelsregister
Anmeldung beim Gewerbeamt
Anmeldung beim Finanzamt
Ablauf der Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
Eine OHG ist eine Personengesellschaft, die mehrere Gesellschafter besitzen kann und als Ziel ein Handelsgewerbe hat. Wie bei einer normalen Personengesellschaft haften auch in einer OHG alle Gesellschafter für sämtliche Unternehmensverbindlichkeiten mit dem privaten Vermögen. Weitere Informationen zu der Rechtsform der OHG finden Sie im Bereich “Planen” im Abschnitt.”Textteil eines Businessplans”, “Rechtsformen”, “Offene Handelsgesellschaft”. Die Gründung einer OHG erfolgt in der Regel in 4 Schritten:
Gesellschaftsvertrag
Anmeldung zum Handelsregister
Anmeldung beim Gewerbeamt
Anmeldung beim Finanzamt
Ablauf der Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG)
Die UG ist eine Unterform der GmbH und als Kapitalgesellschaft eine juristische Person. Dies bedeutet, dass bei einer UG ausschließlich die UG mit ihrem Gesellschaftsvermögen für Unternehmensverbindlichkeiten haftet. Im Gegensatz zur GmbH muss das Stammkapital aber nur mindestens 1 Euro betragen, Eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist auch hier ausgeschlossen. Weitere Informationen zu der Rechtsform der UG finden Sie im Bereich “Planen” im Abschnitt. “Textteil eines Businessplans”, “Rechtsformen”, “Unternehmergesellschaft”. Zur Gründung einer UG sind wie bei der Gründung einer GmbH sind in der Regel die folgenden 6 Schritte notwendig:
Gesellschaftsvertrag
Anmeldung der UGdurch einen Notar
Einzahlung des Stammkapitals
Anmeldung zum Handelsregister
Anmeldung beim Gewerbeamt
Anmeldung beim Finanzamt
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