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Sonstige Rechtsformen (& Co KG)

Nachfolgend noch eine kurze Übersicht, weiterer gerne genutzter Rechts- und Unternehmensformen.
Falls Sie Fragen zu weiteren Rechtsformen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Kapitalgesellschaften

Für eine Existenzgründung als Einzelunternehmer oder im Team kommen auch Kapitalgesellschaften in Betracht. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die gGmbH für gemeinnützige Unternehmen, die Unternehmergesellschaft (UG) – auch Mini GmbH genannt, die gUG für gemeinnützige Unternehmen, die englische Limited (Ltd.) und die Aktiengesellschaft (AG). Darüber hinaus gibt es auch Mischformen wie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die AG & Co. KG

Kommanditgesellschaft (KG), GmbH & Co. KG

Die Kommanditgesellschaft (KG) und die GmbH & Co. KG zählt ebenfalls zu den Personenhandelsgesellschaften für den Betrieb eines Handelsgewerbes. Eine Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich. Es gibt mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einen Kommanditist, über den die Kapitalbeschaffung möglich ist und der die beschränkte Haftung für seine Einlage übernimmt.

Bei der GmbH & Co. KG haftet die GmbH als Komplementärin unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen und die Gesellschafter der GmbH haften in Höhe ihrer Einlagen.

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Mischform von Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft. Es gibt hier aber wie bei der Aktiengesellschaft keinen Vorstand, sondern persönlich haftende Komplementäre. Die Kommanditisten haften über ihre Aktienanteile

Genossenschaft (eG)

Eine Genossenschaft (eG für eingetragene Genossenschaft) bezweckt in einem gemeinsamen Geschäftsbetrieb die Unterstützung und Förderung ihrer Mitglieder (deren Anzahl nicht begrenzt ist) hinsichtlich deren Erwerb oder auch kulturellen und sozialen Angelegenheiten. Sie muss aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen.

 Es gibt 2 Arten der Genossenschaften:

  • die wirtschaftliche (Hilfsgenossenschaft oder Förderungsgenossenschaft)
  • die kulturelle oder soziale Genossenschaft

Eine Genossenschaft haftet grundsätzlich nur mit ihrem Genossenschaftsvermögen, die Mitglieder nur mit ihrem gezeichneten Anteil. In der gesetzlich vorgeschriebenen Satzung muss dafür aber festgehalten sein, dass eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird. Eine Genossenschaft muss in das Genossenschaftsregister eingetragen werden.

 

 

 

 

 

 

 

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