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Patent

Das stärkste Schutzrecht ist das Patent.

Ein Patent setzt eine Erfindung für ein neues technisches Produkt oder Herstellungsverfahren voraus. Es hat eine Gültigkeit von bis zu 20 Jahren und ist das bedeutendste Schutzrecht für ein gewerblich zu vertreibendes Produkt gegen eine Nachahmung. Vor der Patentanmeldung darf die Erfindung nicht veröffentlicht worden sein. Nicht patentierbar sind u. a.:

  • Regeln, Pläne und Verfahren für Spiele, geistige oder geschäftliche Tätigkeiten
  • IT-technische Programmierungen

Das Patent muss beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Hier müssen Sie die Aufgabenstellung der Erfindung darstellen, bevor das Patent geprüft wird. Nach formgerechter fehlerfreier Anmeldung ermittelt der Patentprüfer, ob Ihre Erfindung neu ist und ob sie gewerblich benutzt werden kann. Wird diese Prüfung erfolgreich durchlaufen und das Patent erteilt, kann jeder innerhalb von 3 Monaten Einspruch dagegen erheben. Falls Sie daran interessiert sind, können Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Anmeldedatum Ihr Patent auch international beantragen.

Durch ein erteiltes Patent sind ausschließlich Sie berechtigt, Ihre Erfindung gewerblich anzuwenden. Ein Patent bietet in der Durchsetzung hohe Rechtssicherheit.

Die Erfindung darf vor ihrer Anmeldung nicht veröffentlicht oder so verwendet worden sein, dass andere davon Kenntnis bekommen konnten beispielsweise durch Vorstellung der Erfindung in einem öffentlichen Seminar oder auf einer Konferenz, da sonst der Bestand der Neuheit nicht mehr gegeben ist.

Das Patentamt prüft zunächst, ob in der Anmeldung offensichtliche Fehler enthalten sind. Ist dies nicht Handbuch der Fall, erfolgt die Veröffentlichung der Anmeldung (Offenlegung) spätestens 18 Monate nach dem Anmeldedatum. Dadurch können störende Patentanmeldungen beispielsweise eines Wettbewerbers ebenfalls frühestens mit der Offenlegung identifiziert werden (sog. „U-Boot-Patentanmeldungen“).

Gleichzeitig mit der Anmeldung – aber auch später – kann ein sogenannter Rechercheantrag eingereicht werden. Dann werden die für die Beurteilung der Patentfähigkeit relevanten Druckschriften, in der Regel andere Patentschriften, ermittelt. Eine solche Recherche zeigt den relevanten Stand der Technik. Somit können Sie die Aussichten Ihrer Anmeldung besser abschätzen, bevor Sie einen Prüfungsantrag stellen.

 

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