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Prüfung Firmennamen

Der Firmenname eines Unternehmens ist ein Aushängeschild.

Der erste Eindruck zählt! Der Name ist das erste, was Kunden und Geschäftspartnern ins Auge sticht. Daher ist es angebracht dass der Name zum Unternehmen passt und souverän wirkt. Gleichzeitig ist die Firma auch der Name, mit dem die Geschäfte geführt werden. Dementsprechend wichtig ist es, dass man damit nicht gegen geltendes Recht verstößt. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Anforderungen

Es werden verschiedene Anforderungen an die Firma gestellt. Es darf in der Firma keinerlei Angabe gemacht werden, mit der man auf eine völlig andere Unternehmensart schließen kann. Weiterhin muss klar sein, wer Inhaber ist. Außerdem ist in der Regel die Rechtsform mir anzugeben (z. B. e. K., GmbH, OHG). Im Handelsregsiter darf jeder Firmenname nur einmal eingetragen sein.

Firmennamen festlegen

Damit der Name auch hängenbleibt, sollte er gut gewählt werden. Negative Rückschlüsse (auch in Fremdsprachen) sollten vermieden werden.

Regeln für Firmennamen

Für Kapitalgesellschaften gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Fantasiefirma z.B. RWE
  • Personenfirma z.B. Henry Wagenknecht KG
  • Sachfirma z.B. SH Schmuckhandel GmbH
  • Mischform: z.B. Monty Mehling Modehandel AG

Fantasienamen dürfen nur für bestimmte Rechtsformen verwendet werden. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen (ohne Handelsregistereintrag) muss zwingend erkennbar sein, wer Inhaber ist. Bei der GbR gibt es weitere zu beachtende Regeln.

Hilfe bei Namensfindung

Wenn Ihnen selbst die zündende Idee fehlt, gibt es schnell Hilfe bei vielen Anbietern im Internet (Namensgeneratoren, Online-Anbieter). Allerdings besteht die Gefahr, dass auch die hier erzeugten Vorschläge schon bei anderen Gründern gelandet sind. Daher besteht immer die Gefahr, dass konkurrierende Anmeldungen ablaufen können.

Firmennamen prüfen

Sobald Sie sich auf einen (oder mehrere Varianten) festgelegt haben, sollten Sie prüfen, ob dieser Name noch frei ist.

Prüfung Verfügbarkeit

Sobald die Entscheidung getroffen ist und der Name den vorher genannten Regeln entspricht, können Sie recherchieren (z.B. auch im Handelsregister). 

Neben den Online-Recherchen bieten auch viele IHK´s Prüfungen auf Firmennamen an. Diese Prüfung kann oft online und auf die ´alten Wege´ erfolgen und ist meist kostenfrei.

Firmenname und andere Begriffe

 Bevor Sei einen Namen für Ihre Firma festlegen, sollten Sie folgende Begriffe unterscheiden können.

 Was ist ein Firmenname?

 Der Firmenname ist der Name eines Unternehmens. Dieser Name wird auf Rechnungen und im Schriftverkehr verwendet. Zudem muss er im Impressum aufgenommen sein. Der Firmenname wird im Handelsregister eingetragen. Er beinhaltet die Rechtsform des Unternehmens.

Was bedeutet Unternehmensbezeichnung?

Die Unternehmensbezeichnung ist der Name eines Unternehmens, das nicht im Handelsregister eingetragen wird.

Was ist die Geschäftsbezeichnung?

Die Geschäftsbezeichnung kann (anders als der Firmenname) eine Abkürzung des richtigen Namens sein – auch ohne den Zusatz der Rechtsform. Sie wird gerne für die Außenkommunikation und das Branding verwendet. .Anders als der Firmenname kann die Geschäftsbezeichnung eine verkürzte Form des “offiziellen Namens” sein, ohne Zusatz der Rechtsform. Oft kennen Kunden nur die Geschäftsbezeichnung. Sofern Sei keine Rechte beschneiden, können Sie frei entscheiden, wie Sie ihr Unternehmen in der Kommunikation nach außen nennen.

Als prominentes Beispiel dient z.B. die Drogeriekette DM (Geschäftsbezeichnung) deren Firmenname dm-drogerie markt GmbH &Co. KG ist

 

 

 

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