Seite auswählen

Eine Geschäftsidee schützen (Gewerbliche Schutzrechte)

Für Ihre Geschäftsidee haben Sie möglicherweise schon viel Aufwand betrieben, lange entwickelt, viel Erfahrung einfließen lassen, am Design Ihres Produktes gefeilt, sich einen einprägsamen Namen ausgedacht usw. Dieses geistige Eigentum stellt bereits dar, für den Sie geeignete Strategien zur Absicherung entwickeln sollten. Gerade in Zeiten zunehmender Globalisierung und weltumspannender Konkurrenz erlangen Fragen nach einem wirksamen Schutz von Unternehmens-Know-how ein entscheidendes Gewicht, wenn es um die Erhaltung bzw. den Ausbau von Marktpositionen geht. Nicht selten jedoch bestehen bei den Unternehmensgründern falsche Vorstellungen, diesen Schutz rechtssicher zu erreichen und gleichzeitig geistiges Eigentum Dritter nicht zu verletzen.

Daher sollten Sie folgende Zielsetzungen als Unternehmer verfolgen: 
Einen angemessenen Schutz Ihres Wettbewerbsvorteils bzw. -vorsprungs, der auf speziellem geistigem Eigentum basiert. Auch aus der Sicht eines potenziellen Investors schaff en Sie beispielsweise mit einem Patent einen Wert im sonst noch wenig entwickelten Unternehmen.

Neben der Sicherung Ihres eigenen geistigen Eigentums gilt es, fremdes geistiges Eigentum nicht zu verletzen. Diese Klärung der Handlungsfreiheit („Freedom to operate“) hat für Kapitalgeber eine ebenso große Bedeutung wie angemeldete Schutzrechte. In diesem Kontext sind auch Erfindungen aus der Hochschule bzw. aus abhängiger Beschäftigung zu betrachten.

Wir empfehlen eine professionelle, angemessene Recherche. Die Recherche kann durch Sie, einen Gründungsberater oder durch einen Patentanwalt über öffentlich zugängliche Datenbanken erfolgen. Dabei sollten Sie Aufwand und Nutzen in Relation setzen und – ähnlich wie beim Abschluss einer Versicherung – das richtige Maß wahren: Sie können sich nur mit hohem finanziellen Aufwand gegen alles versichern und müssen somit mit einem gewissen Restrisiko rechnen.

Im Folgenden wird die Absicherung der Geschäftsidee mithilfe gewerblicher Schutzrechte vorgestellt. Für einzelne Geschäfte kann es durchaus sinnvoll sein, anstelle gewerblicher Schutzrechte darauf zu setzen, „einfach schneller zu sein“ bzw. Betriebsgeheimnisse sehr sorgfältig zu schützen und so einen faktischen Wettbewerbsvorteil zu erhalten.

Vertraulichkeitsvereinbarung

Der einfachste Schutz zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen ist eine Vertraulichkeitserklärung. Anwälte, Treuhänder und Bankangestellte sind von Gesetzes wegen zu Vertraulichkeit verpflichtet. Um mit Geschäftspartnern, Dienstleistern oder anderen Dritten über Ihre Idee zu sprechen und dabei die Vertraulichkeit zu wahren, empfehlen wir nach Möglichkeit eine Vertraulichkeitsvereinbarung (auch NDA: „non-disclosure-agreement“) abzuschließen. Häufige weitere Anwendungsfälle für Vertraulichkeitsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Kunden und Lieferanten zum Schutz von ausgetauschten Produktspezifikationen und Geschäftsplänen oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um Firmengeheimnisse jeder Art zu schützen. Ein offensichtlicher Vorteil dieser Art des Schutzes ist die Tatsache, dass hierfür außer der Erarbeitung der Vertraulichkeitsvereinbarung keine direkten Kosten anfallen.

Gewerbliche Schutzrechte

Ein gewerbliches Schutzrecht ist ein vom Staat vergebenes, zeitlich begrenztes Monopol. Es schützt die geistige Leistung des Erfinders und gibt ihm allein die Chance, diese für einen vorgegebenen Zeitraum wirtschaftlich zu nutzen. Die wichtigen Schutzrechte sind die bei Patent- und Markenämtern eingetragenen Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken sowie das nicht eingetragene Urheberrecht (Copyright). Ziel aufwändiger und kostenintensiver Entwicklungsarbeiten ist meist die langjährige wirtschaftliche Verwertung und damit die langfristige Amortisation der anfänglich hohen Kosten. Wird eine geistige/erfinderische Leistung nicht geschützt, besteht die Gefahr, dass die Entwicklungskosten aufgrund von Nachahmungen nicht mehr in ausreichender Höhe gedeckt werden können.

Eine Idee schützen 

Nur die Idee allein kann in Deutschland rechtlich nicht geschützt werden. Wenn Sie aber die Idee weiter gestalten, so können Sie das Werk, dessen Grundlage die Idee ist, durchaus schützen lassen. Schutzmöglichkeiten dafür sind:

  • Patente
  • Urheberrecht/Copyright für Werke der Literatur und Kunst, keine Anmeldung oder Registrierung erforderlich
  • Gebrauchsmuster/Geschmacksmuster
  • Marken/Warenzeichen

 

BUSINESSPLAN ERSTELLEN

Hier können Sie kostenlos und unverbindlich Ihren Businessplan erstellen.

BUSINESSPLAN ERSTELLEN ///

Ihre Daten sind gemäß §4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt.

KOSTENLOSER FÖRDERCHECK

über unsere telefonische Experten-Hotline

 

0800 / 000 2017

BIN ICH EIN UNTERNEHMERTYP?

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen Mitarbeiter einstellen, werden Sie mit Sicherheit im Rahmen eines Einstellungsgesprächs prüfen, ob er oder sie der oder die Richtige für den Job ist. Aber haben Sie schon einmal ernsthaft überprüft, ob Sie selbst "das Zeug zum Unternehmer haben"? Erfüllen Sie die notwendigen persönlichen Voraussetzungen, um den unternehmerischen Alltag zu bewältigen? Führen Sie unseren kostenlosen Test durch, um hierzu ein paar Hinweise zu bekommen:

UNTERNEHMERTEST
DURCHFÜHREN ///

Ihre Daten sind gemäß §4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt.

Diese News könnten Dich interessieren:

Keine Ergebnisse gefunden

Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden.

Weitere News aus der Gründer-Szene

Keine Ergebnisse gefunden

Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden.