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Gründungszuschuss (ALG I)

Bezieher von Arbeitslosengeld I, die noch mindestens 150 Tage Anspruch haben, dürfen den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen.
Dieser beträgt ab dem Datum der Existenzgründung:
weitere 6 Monate ALG I + 300 € zur sozialen Absicherung
– anschließend kann je nach persönlicher Notwendigkeit die soziale Absicherung bis zu 9 Monate weiter vergütet werden.
Die absolute Notwendigkeit dessen muss professionell (mit Finanz- und Businessplanung) dargestellt werden.

 

Wie erhalte ich den Gründungszuschuss?

Das Zuschuss-Verfahren und der Schritt in die Selbständigkeit stellt viele Arbeitslose vor große Probleme. Das liegt unter anderem daran, dass zunächst die Vermittlung in eine abhängige Beschäftigung vom Jobcenter favorisiert wird, Außerdem kostet die Förderung natürlich Geld.

Daher ist es hier um so wichtiger sich professionell und richtig dazustellen.
Zum einen müssen Sie zunächst Ihren Sachbearbeiter überzeugen, dass Sie dieses freiwillige Förderung erhalten. Danach benötigen Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung durch eine fachkundige Stelle (wie der IHK, oder weitere benannte Verbände).
Bewertet werden hier:

  • Geschäftsidee
  • fachliche und kaufmännische Kenntnisse
  • wirtschaftliche Einschätzung/Kostenkalkulation
  • finanzielle Risiken
  • Zukunftsfähigkeit

Nach Erhalt der Tragfähigkeitsbescheinigung können Sie von der Arbeitsagentur die Förderung erhalten, sofern Sie alle weiteren formalen Schritte eingehalten haben.

Viele Formalien aber auch viele wichtige Business-Kriterien müssen erfüllt sein, damit Sie den Gründungszuschuss erhalten, Dazu muss im Vorfeld alles stimmen! Wir helfen Ihnen gerne dabei.

 

Rufen Sie uns einfach an oder melden sich unverbindlich und kostenfrei über Fördercheck auf der rechten Seite aus und lassen Sie sich über Ihre persönlichen Möglichkeiten Förderung informieren.

Gerne weisen wir auch auf unsere kostenfreien Gründerseminare hin, bei denen Sie sich informieren können.

 

 

 

 

 

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BIN ICH EIN UNTERNEHMERTYP?

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen Mitarbeiter einstellen, werden Sie mit Sicherheit im Rahmen eines Einstellungsgesprächs prüfen, ob er oder sie der oder die Richtige für den Job ist. Aber haben Sie schon einmal ernsthaft überprüft, ob Sie selbst "das Zeug zum Unternehmer haben"? Erfüllen Sie die notwendigen persönlichen Voraussetzungen, um den unternehmerischen Alltag zu bewältigen? Führen Sie unseren kostenlosen Test durch, um hierzu ein paar Hinweise zu bekommen:

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