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Einstiegsgeld (ALG II)

Als Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) können Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter  das Einstiegsgeld zur Gründung beantragen. Beim Start Ihrer Tätigkeit als  Gründer können Sie so  den Lebensunterhalt sicherstellen.
Diesen Zuschuss erhalten Sie ab der Gründung:
– Ein Förderung bis zu 24 Monaten in Höhe von 50 bis 100 % des ALG II („einzelfallbezogene Messung“) oder
– Eine Förderung  in Höhe von bis zu 75 % des ALG II bei besonders zu fördernden Personen

Dauer und Höhe der Einstiegsgeld-Förderung

Die Förderung kann für Existenzgründer insgesamt bis zu 24 Monate gewährt werden.  Zunächst wird die Förderung für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt. Diese Förderung  kann sogar bei Bedarf verlängert werden. Das Einstiegsgeld wird  – unter der Voraussetzung, dass die geförderte Tätigkeit ausgeführt wird – für die genehmigte Zeit ausgezahlt; auch sofern die Hilfsbedürftigkeit nicht mehr gegeben ist.

Die Regel-Förderung beträgt 50 % der ALG-2-Regelleistung… Diese Förderung kann je nach Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und des Bedarfs bis zu 100 % erhöht werden.
Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung des Jobcenters. Daher haben Sie keinen Anspruch auf die Förderung. Jede Verlängerung wird genauestens geprüft.
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Der Satz des Einstiegsgeldes wird wie folgt festgelegt:

  • Pauschale Bemessung
    Hier können Sie bis zu  75 % des ALG 2 als Förderung erhalten  Die Pauschalierung ist für „besonders zu fördernde Personen“ gedacht, die aufgrund ihrer anhaltenden Hilfebedürftigkeit arbeitslos sind und schon länger ALG 2 erhalten.
  • Einzelfallbezogene Bemessung
    Hier erhalten Sie 50 % des ALG-2 als Förderung.
    Dies kann um weitere  10 % je  Person in der privaten Lebensgemeinschaft erhöht werden. Des Weiteren kann der Grundbetrag um weitere 20 % erhöht werden, sofern eine länger andauernde Arbeitslosigkeit vorliegt…

 

Wichtig:

Auf die Förderung aus der Arbeitslosigkeit besteht kein Rechtsanspruch.
Daher ist es besonders wichtig, sich hier entsprechend zu präsentieren. Gerne helfen wir Ihnen dabei.

Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck auf der rechten Seite aus und lassen Sie sich über Ihre individuellen Möglichkeiten der Unterstützung informieren. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und stehen Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Weiterhin bieten wir zur Orientierung auch kostenfreien Existenzgründerseminare an, zu denen Sie sich gerne telefonisch anmelden können.

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