Seite auswählen

Beantragung der Ust-ID

Mehrere Wege führen zur Umsatzsteuernummer:

Für Unternehmer und juristische Personen gibt es folgende Optionen die Umsatzsteuernummer zu bekommen:

  1. Bei jeder Gründung muss man, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben. Dieser wird direkt beim Finanzamt eingereicht. Und auf eben diesem Antrag gibt es ein entsprechendes Feld, das angekreuzt werden muss. Das Finanzamt leitet den Antrag direkt an das Bundeszentralamt für Steuern weiter.
  2. Wenn man das entsprechende Kreuz nicht gesetzt hat, kann man sich auch direkt an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Den schriftliche Antrag muss richten Sie dann bitte an: Bundeszentralamt für Steuern (Adresse: Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis).
  3. Die dritte Möglichkeit ist, einen Online-Antrag abzuschicken. Dieser Online-Dienst steht täglich von 5 Uhr morgens bis 23 Uhr nachts zur Verfügung.

Die Umsatzsteuernummer kann nur ein Unternehmer beantragen. Die Nummer verschickt das Bundeszentralamt immer per Post. Sie erreicht direkt das Unternehmen. Wer einen Steuerberater mit der steuerlichen Vertretung betraut, muss eine entsprechende Vollmacht haben.

Umsatzsteuer-ID

Selbstständige Unternehmer und Freiberufler, die Waren oder Dienstleistungen anbieten, können zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Die Umsatzsteuer-ID spielt besonders im Waren- und Serviceverkehr innerhalb der Europäischen Union eine wichtige Rolle. Denn nur wenn eine rechtsgültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachgewiesen wird, ist es Unternehmern und Freiberuflern erlaubt, innerhalb der EU umsatzsteuerfreie Leistungen durchzulaufen.

Umsatzsteuer in Deutschland

Umsatzsteuer (im Sprachgebrauch auch oft Mehrwertsteuer genannt) muss auf Waren oder Dienstleistungen abgeführt werden. Gleichzeitig können sich umsatzsteuerpflichtige Unternehmer oder Freiberufler den Betrag für getätigte Anschaffungen zurückholen.

Umsatzsteuer in der EU

Bei Waren- und Dienstleistungsverkehr in der EU (Europäische Union) muss nicht nur der Verkäufer seine Ware oder Dienstleistung mit der Umsatzsteuer ausweisen, sondern der Kunde seinen Erwerb in seinem Heimatland versteuern. Dies heißt Reverse Charge-Verfahren.
Damit der Zahlungsverkehr nachvollzogen werden kann, muss auf Rechnungen, bei denen der Kunde im Ausland ansässig ist, immer (neben der Steuernummer) die eigene Umsatzsteuer-ID und zusätzlich die des Kunden ausgewiesen werden. So wird sichergestellt, dass die Umsatzsteuer dementsprechend gezahlt wurde.

Besonderheit Kleinunternehmer  

Eine Ausnahme gibt es für Kleinunternehmer. Wer nur geringfügig selbstständig ist bzw. in den ersten Jahren den Aufwand einer Umsatzsteuervoranmeldung sparen will, hat die Möglichkeit von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dann ist man bei einem Umsatz von bis zu 17.500€ im Jahr der Gründung bzw. einem Umsatz von nicht mehr als 50.000€ im Folgejahr von der Ausweisung einer Umsatzsteuer befreit.

Fazit – Beantragung Umsatzsteuer-ID

Unternehmer und Freiberufler (die nicht die Kleinunternehmerregelung ziehen), sind gesetzlich zur Abfuhr von Umsatzsteuer verpflichtet. Diese wird abhängig vom Umsatzes entweder monatlich oder quartalsweise mittels der Umsatzsteuervoranmeldung abgeführt. Allerdings kann man auch die Umsatzsteuer zurückholen, die man selbst auf betriebliche Aufwendungen gezahlt hat.

Eine Umsatzsteuer-ID ist immer notwendig, wenn Geschäfte zwischen unterschiedlichen Staaten der EU geschlossen werden. Diese Nummer muss zusätzlich zu der Steuernummer stets auf Rechnungen mit angegeben werden. Ohne die Umsatzsteuer-ID können keine umsatzsteuerfreien Lieferungen innerhalb der EU vorgenommen werden, denn nur mit ihr können die Behörden die Zahlungsvorgänge nachvollziehen.

 

BUSINESSPLAN ERSTELLEN

Hier können Sie kostenlos und unverbindlich Ihren Businessplan erstellen.

BUSINESSPLAN ERSTELLEN ///

Ihre Daten sind gemäß §4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt.

KOSTENLOSER FÖRDERCHECK

über unsere telefonische Experten-Hotline

 

0800 / 000 2017

BIN ICH EIN UNTERNEHMERTYP?

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen Mitarbeiter einstellen, werden Sie mit Sicherheit im Rahmen eines Einstellungsgesprächs prüfen, ob er oder sie der oder die Richtige für den Job ist. Aber haben Sie schon einmal ernsthaft überprüft, ob Sie selbst "das Zeug zum Unternehmer haben"? Erfüllen Sie die notwendigen persönlichen Voraussetzungen, um den unternehmerischen Alltag zu bewältigen? Führen Sie unseren kostenlosen Test durch, um hierzu ein paar Hinweise zu bekommen:

UNTERNEHMERTEST
DURCHFÜHREN ///

Ihre Daten sind gemäß §4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt.

Diese News könnten Dich interessieren:

Keine Ergebnisse gefunden

Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden.

Weitere News aus der Gründer-Szene

Keine Ergebnisse gefunden

Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden.