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Geschmacksmuster

Das Geschmacksmuster ist ein Designschutz für Form- und Farbgestaltung. Angemeldet werden muss es beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und schützt das Design von 2- bzw. 3-deminsionalen Erzeugnissen.

Zwar schützt das Urheberrecht grundsätzlich sämtliche ästhetischen Schöpfungen, doch gelten hier hohe Anforderungen an die schöpferische Eigenart des Werkes, denen beispielsweise Designs für Massenwaren selten entsprechen. Diese Lücke schließt das Geschmacksmuster. Das Muster muss zu den bisher bekannten Formen neu sein und der Gesamteindrucksich sich von bisher bekannten Produkten durch eine bestimmte Eigenart unterscheiden.

Die erforderliche Eigenart liegt vor, wenn das Muster sich in seinem Gesamteindruck von allen vorbekannten Mustern unterscheidet. Geschmacksmusterschutz wird erlangt durch Einreichung einer Anmeldung beim Patentamt unter Hinterlegung des Musters. Es erfolgt nach einer formellen Prüfung eine Eintragung des Geschmacksmusters und Veröffentlichung im Geschmacksmusterblatt.

Das Geschmacksmuster wird nach der Anmeldung wie das Gebrauchsmuster nicht auf dessen Inhalt geprüft und schützt Ihr Produkt vor Nachahmung maximal für 25 Jahre, sofern es vorher zu keinem Löschungs- bzw. Verletzungsverfahren kommt.

 

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