Checkliste Firmengründung
Bitte beachten Sie, dass nicht zwingend alle Punkte im konkreten Einzelfall zur Anwendung kommen müssen. Einige der folgenden Themen werden auch auf unserer Webseite Deutschlands Gründer vertieft:
Vorbereitung der Gründung
- Grundsätzliche rechtliche Überlegungen
Unabhängig von der Rechtsform sollte sich jede Firmengründerin/jeder Firmengründer bewusst sein, dass es Tätigkeiten und Austauschbeziehungen gibt, die vertraglich geregelt werden sollten. Bei einer UG, GmbH oder AG sind gesellschaftsrechtliche Fragen sind vor der Gründung zu entscheiden und schriftlich festzuhalten (z. B. in einem Gesellschafter- bzw. Aktionärsbindungsvertrag). Sind bereits Immaterielle Güter (z. B. Erfindungen, Designs, Software-Code) erstanden, sind diese in die Gesellschaft einzubringen. - Grobkonzept oder Businessplan erstellen
Prüfen Sie gleich zu Beginn, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für eine selbständige Tätigkeit erfüllen und über genügend Know-how bzw. Erfahrung verfügen. Beraten Sie sich mit Ihren Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten und erstellen Sie ein Grobkonzept oder einen Businessplan.
- Genehmigungen einholen
Klären Sie ab, ob für die Ausübung der geplanten Tätigkeit Genehmigungen einzuholen oder sonstige gesetzliche Auflagen zu erfüllen sind.
- Vorabklärung Anerkennung der Selbständigkeit
Bei freiberuflichen Tätigkeiten sollte schon im Vorfeld abgeklärt werden, ob die von Ihnen geplante Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird.
- Vorabklärung erforderliche Versicherungen vor allem Personenversicherungen
Klären Sie Ihre Versicherungsbedürfnisse und -pflichten, inkl. diejenigen, die Ihre geschäftlichen Risiken decken.
- Sicherstellung Finanzierung
Die Kapitalsuche ist eine weitere Herausforderung. Beachten Sie, dass mögliche Geldgeber einen Businessplan verlangen, um sich ein Bild über Ihr Projekt und dessen Erfolgschancen zu verschaffen. Ist die Finanzierung gesichert, können Sie ein Firmenkonto bei der Bank Ihrer Wahl eröffnen.
- Räumlichkeiten
Teilweise müssen bis zu sechs Monatsmieten bar als Kaution einbezahlt werden. Dies ist viel Kapital, welches dann für den Aufbau der Firma fehlt. Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, eine Mietkautionsversicherung abzuschließen. Wenn die Firma genügend flüssige Mittel hat, kann die Versicherung gekündigt und die Kaution geleistet werden. Bei einem Um- oder Neubau ist zu prüfen, ob hierfür eine Genehmigung bei der lokalen Baubehörde einzuholen ist.
- Firmennamen bestimmen
Legen Sie den Firmennamen fest. Es empfiehlt sich, die Verfügbarkeit des geplanten Namens zu klären, damit es zu keinen Auseinandersetzungen mit Firmen kommt, die einen ähnlichen Namen führen. Sie können beim Handelsregister und beim Patentamt nach Firmennamen und Marken suchen. Noch besser ist, eine Markenrecherche in Auftrag zu geben. Bitte beachten Sie dabei, dass bei einem Einzelunternehmen Ihr Nachname im Firmennamen enthalten sein muss und bei einer Firmenbezeichnung die Rechtsform (AG / GmbH) angegeben werden muss.
- Domain Name
Registrieren Sie den gewünschten/verfügbaren Domain Namen bei einer Internetprovider oder einer Registrierungsstelle.
- Corporate Identity, Internet-Auftritt
Entwickeln Sie Ihr Logo und Ihre Corporate Identity für die Briefschaften und den Internet-Auftritt. Ziehen Sie wenn möglich eine Fachperson bei. Wenn Sie Ihr Logo als Bildmarke schützen möchten, muss dieses beim Patentamt beantragt werden. Behalten Sie im Hinterkopf, dass der visuelle Auftritt zwar wichtig ist, Sie aber in erster Linie an Ihrem Produkt bzw. Ihrer Dienstleistung sowie an Ihrer Kundenorientierung gemessen werden. Beachten Sie bei der den Vorlagen für Ihre Korrespondenz wie z.B. Bestellscheine, Rechnungen und Bekanntmachungen, dass dort die im Handelsregister eingetragene Firma oder der im Handelsregister eingetragene Name vollständig und unverändert angegeben werden muss. Zusätzlich können Kürzel, Logos, Geschäftsbezeichnungen, Enseignes und ähnliche Angaben verwendet werden.
Gründung
- Festlegung Höhe Kapital
Wenn Sie eine UG, GmbH oder AG gründen, müssen Sie die Höhe des Stammkapitals (min. 1,00 Euro bei UG, min. 25.000,00 Euro bei GmbH, min. 50.000,00 € bei AG) und die Verteilung der Anteile am Unternehmen festlegen und bestimmen, wie die Anteile auf die einzelnen Gründer auf geteilt werden sollen. Entscheiden Sie sich für die Art der Liberierung (Bareinzahlung, Sacheinlage mit oder ohne Liegenschaft, Verrechnung), wobei die Stammeinlagen vollständig einbezahlt werden müssen. Eröffnen Sie für die Bareinzahlung ein Firmenkonto bei einer Bank Ihrer Wahl. - Ernennung der Geschäftsführung
Bei einer GmbH oder AG wird mindestens ein Geschäftsführer benötigt, der sie nach außen vertritt. Ein Gesellschafter selbst kann das Unternehmen nur in jenen Fällen nach außen vertreten, wenn er auch Geschäftsführer ist. Bei der Errichtung der Gesellschaft muss der Geschäftsführer daher bereits von den Gesellschaftern bestellt werden. - Festlegung Aufbauorganisation
Bei einer GmbH oder AG sollte im Vorfeld bereits die Aufbauorganisation des Unternehmens festgelegt und bestimmen werden, wer für die Geschäftsführung verantwortlich und wer unterschriftsberechtigt sein wird, sofern nicht alle Gesellschafter die Geschäftsführung ausüben werden bzw. nicht jeder Geschäftsführer zur Vertretung berechtigt sein soll. Es empfiehlt sich zudem, ein Organisationsreglement aufzustellen, das die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Geschäftsführer und weiterer Funktionsträger regelt. - Entstehung
Ein Einzelunternehmen entsteht mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Die Firma besteht unabhängig davon, ob sie im Handelsregister eingetragen ist oder nicht. Eine GmbH oder AG entsteht erst mit dem Eintrag ins Handelsregister. - Einzahlung Gründungskapital
Bei einer Gründung ist das Stammkapital bei einer Bank auf das Firmenkonto der Gesellschaft zur freien Verfügung einzubezahlen. Ohne den Nachweis der Einzahlung erfolgt keine Eintragung ins Handelsregister. - Vorbereitung der Anmeldung bei Gesellschaften
Bereiten Sie die Anmeldung vor. Diese hat die folgenden Angaben zu enthalten: Firmenbezeichnung, allfällige Übersetzungen der Firmenbezeichnung, Sitz, Adresse (Straße und Hausnummer), Zweck (Tätigkeitsbereich), Personalien der einzutragenden Personen, z. B. Inhaber des Einzelunternehmens, VR-Mitglieder, GmbH-Geschäftsführer, Direktoren und weitere Vertretungsberechtigte (Familienname, Vorname, Heimatort bzw. bei Ausländern Staatsangehörigkeit, Wohnort, Art der Zeichnungsberechtigung). Die Anmeldung muss amtlich beglaubigt werden. Die Anmeldung ist beim zuständigen Handelsregister erfolgt durch den Notar. Der Handelsregister-Auszug liegt in der Regel etwa 2 bis 3 Wochen nach der Eintragung vor. Der Notar muss die Identität der im Handelsregister einzutragenden natürlichen Personen auf der Grundlage eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte prüfen. Bei Personeneintragungen muss immer eine Ausweiskopie eingereicht werden. - Notarielle Beurkundung Gründungsunterlagen bei Gesellschaften
Reichen Sie die für die Vorbereitung der Gründung erforderlichen Beurkundungsdokumente möglichst frühzeitig beim Notar ein. Bei der Gründung müssen die Gründungsmitglieder (bei der AG) bzw. die Gründungsgesellschafter (bei der GmbH) persönlich anwesend oder rechtmäßig vertreten sein und die Gründungsdokumente vor dem Notar unterzeichnen. Sie haben sich mit amtlichen Dokumenten (z. B. Pass) auszuweisen. Stellvertreter haben sich ebenfalls auszuweisen und eine entsprechende amtlich beglaubigte Vollmacht vorzuweisen. - Anmeldung beim Handelsregister bei Gesellschaften
Die Anmeldung ist durch den Notar beim zuständigen Handelsregister am Sitz der Firma einzureichen. Dies kann persönlich oder auf dem Postweg geschehen. Der Notar bestellt in diesem Zusammenhang auch gleich einen Auszug aus dem Handelsregister für Sie. Die Anmeldung wird durch das Handelsregister geprüft. Sind die Anmeldungsunterlagen vollständig und gesetzeskonform, erfolgt der Eintragung innerhalb von 2 bis 3 Wochen. - Anmeldung beim Gewerbeamt
Melden Sie Ihr Unternehmen bei dem für Ihren Firmensitz zuständigen Gewerbeamt an. Bei Gesellschaften ist hierfür der Auszug aus dem Handelsregister erforderlich. - Buchführung und Rechnungslegung
Klären Sie, in welcher Form Sie zur Buchführung verpflichtet sind. Gesellschaften sind in der Regel bilanzierungspflichtig. Wir empfehlen Ihnen, einen Steuerberater hinzu zu ziehen. - Aufbau des Unternehmens
Gratulation! Sie haben die Gründung Ihres Unternehmens abgeschlossen. Nun beginnt die Aufbauphase. Die Aktivitäten während der ersten Monate und Jahre sind für den Fortbestand Ihres Unternehmens entscheidend. Wichtig ist es, dass Sie die Schlüsselfaktoren im Auge behalten. Auch nach der Gründung müssen Sie verschiedenen Anforderungen Rechnung tragen.
BUSINESSPLAN ERSTELLEN
Hier können Sie kostenlos und unverbindlich Ihren Businessplan erstellen.
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KOSTENLOSER FÖRDERCHECK
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BIN ICH EIN UNTERNEHMERTYP?
Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen Mitarbeiter einstellen, werden Sie mit Sicherheit im Rahmen eines Einstellungsgesprächs prüfen, ob er oder sie der oder die Richtige für den Job ist. Aber haben Sie schon einmal ernsthaft überprüft, ob Sie selbst "das Zeug zum Unternehmer haben"? Erfüllen Sie die notwendigen persönlichen Voraussetzungen, um den unternehmerischen Alltag zu bewältigen? Führen Sie unseren kostenlosen Test durch, um hierzu ein paar Hinweise zu bekommen:
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