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Sonderfall Software

Software/Computerprogramme sind dann urheberrechtlich geschützt, wenn diese ein Mindestmaß an kreativer Eigenständigkeit haben. Die Idee der Software ist aber nicht geschützt, sondern nur der Inhalt und Aufbau oder auch die graphische Erscheinung. Entsprechende Lizenzen und Nutzungsrechte können veräußert werden.

 

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