Seite auswählen

Geschäftsführervertrag

Geschäftsführer haben in Unternehmen eine sehr wichtige Aufgabe. Sie leiten, vertreten und repräsentieren das Unternehmen. Sie tragen maßgeblich zum Unternehmenserfolg (auch –Misserfolg) bei. Geschäftsführer, Gesellschafter und Aufsichtsorgane sollten sich daher mit Inhalt und Regelungen eines Geschäftsführervertrages beschäftigen. Dies, wenn ein neuer Geschäftsführervertrag abgeschlossen wird. Aber auch, wenn weitere Geschäftsführer bestellt, ein bestehender Geschäftsführervertrag angepasst, Zuständigkeiten sich ändern, Umstrukturierungen oder Umwandlungen stattfinden oder ein Geschäftsführervertrag schlicht beendet werden soll.

Regelungen eines Geschäftsführungsvertrages

Die Verträge von GeschäftsführerInnen enthalten vielfältige Regelungen zu Rechten und Pflichten des Geschäftsführers aber auch des Unternehmens. Jeder Geschäftsführervertrag ist individuell – abhängig von Unternehmensbranche und -größe, Gesellschafterstruktur und Verantwortungsbereich können sich die Inhalte unterscheiden. Dennoch gibt es einige Regelungen, die sich immer wieder finden (Checkliste):

  • zuvor bestehende Anstellungsverhältnisse
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist (evtl. Kopplung von Abberufung und Kündigung)
  • Entlastung
  • Haftungsrisiken, D&O-Vereinbarung
  • Umfang der Vertretungsbefugnis und Änderungsmöglichkeiten
  • Vergütung (fest, variabel) und Zusatzleistungen (z.B. Altersvorsorge, Dienstwagen)
  • Wettbewerbsverbote

Diese kurze – und unvollständige – Checkliste zeigt, dass Geschäftsführerverträge komplex sein können.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer (Geschäftsführer, die zugleich Gesellschafter sind), kann man auch Themen wie verdeckte Gewinnausschüttungen, Steuer und (Nicht-)Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen regeln.

Die nachfolgenden Ausführungen behandeln wichtige Aspekte in Geschäftsführerverträgen:

Vergütung des Geschäftsführers

Die Geschäftsführervergütung in modernen Geschäftsführerverträgen besteht oftmals aus einer Festvergütung, variablen Vergütungsbestandteilen und sonstigen Leistungen, wie Alters- und Krankheitsvorsorgen, privat genutzte Dienstwagen. Bei der variablen Vergütung wird meist eine gewinnabhängige Vergütung vereinbart. Doch auch umsatz- und Meilensteinabhängige Vergütungsregelungen gibt es immer wieder.
Bei einem Geschäftsführer, der gleichzeitig Gesellschafter muss sowohl die Festvergütung als auch die variable Vergütung, ergänzt um sonstige Vergütungsbestandteile angemessen sein. Eine unangemessene Vergütung, die einem Vergleich nicht Stand hält, führt unweigerlich zu steuerlichen Problemen (verdeckte Gewinnausschüttung).

Vertragslaufzeit

Geschäftsführerverträge sind grundsätzlich befristet oder unbefristet denkbar. Anzumerken ist, dass auch in befristeten Verträgen (ordentliche) Kündigungsgründe für eine vorzeitige Beendigung des Geschäftsführervertrages vorgesehen werden können.
Handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag, empfiehlt sich eine ausdrückliche Regelung der Kündigungsfrist. Ist die Kündigungsfrist vertraglich nicht ausdrücklich geregelt, gilt für den Fremdgeschäftsführer zunächst eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Diese erhöht sich mit den Jahren der Beschäftigung. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist gilt für beide Seiten: eine größere Kündigungsfrist gibt eine größere Planungssicherheit; sie erschwert indes eine gewünschte vorzeitige Beendigung des Vertrages.

Wettbewerbsverbot

Die Geschäftsführung hat gegenüber der Gesellschaft eine besondere Treuepflicht. Daher darf die Geschäftsführung nicht mit der Gesellschaft in Wettbewerb treten. Bei bestimmten Gesellschaftsformen ergibt sich das Wettbewerbsverbot aus dem Gesetz (z.B. für AG, KG). Wir empfehlen jedoch, dies immer im Geschäftsführungsvertrag zu regeln.

Unsere Empfehlung

Die dargestellten Aspekte betreffen allgemeine Aspekte des Geschäftsführungsvertrages. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Regelungen, die von der Branche, Größe, Geschäftsbereich und der Gesellschafterstruktur abhängen und entsprechend gestaltet werden müssen.

Dennoch reicht es als Gründer zunächst oft Standardverträge zu nutzen. Hier sollten Sie das Kosten- Nutzenverhältnis abwägen. Speziell wenn Sie selbst die Geschäftsführung übernehmen sollten Sie die Verträge einfacher gestalten – aber dennoch sollte diese Entscheidung wohlüberlegt sein, um spätere Nachteile auszuschließen.

Wir beraten Sie gerne hierzu. Rufen Sie uns einfach kostenlos an oder nutzen Sie den kostenlosen Fördercheck.

Musterverträge gibt es selbstverständlich zu finden, zum Beispiel unter nachfolgendem Link des Bundesanzeigers.

Unsere Erfahrung bei Geschäftsführungsverträgen 

Unser qualifiziertes Team von Gründungsberatern (incl. Steuerberatern und Anwälten) berät Sie gerne bei:

  • Erstellung und Anpassung von Geschäftsführungsverträgen
  • Prüfung von Geschäftsführungsverträgen
  • Streitschlichtung, Mediation, (Team)Coaching um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden

 

 

 

 

 

BUSINESSPLAN ERSTELLEN

Hier können Sie kostenlos und unverbindlich Ihren Businessplan erstellen.

BUSINESSPLAN ERSTELLEN ///

Ihre Daten sind gemäß §4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt.

KOSTENLOSER FÖRDERCHECK

über unsere telefonische Experten-Hotline

 

0800 / 000 2017

BIN ICH EIN UNTERNEHMERTYP?

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen Mitarbeiter einstellen, werden Sie mit Sicherheit im Rahmen eines Einstellungsgesprächs prüfen, ob er oder sie der oder die Richtige für den Job ist. Aber haben Sie schon einmal ernsthaft überprüft, ob Sie selbst "das Zeug zum Unternehmer haben"? Erfüllen Sie die notwendigen persönlichen Voraussetzungen, um den unternehmerischen Alltag zu bewältigen? Führen Sie unseren kostenlosen Test durch, um hierzu ein paar Hinweise zu bekommen:

UNTERNEHMERTEST
DURCHFÜHREN ///

Ihre Daten sind gemäß §4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt.

Diese News könnten Dich interessieren:

Keine Ergebnisse gefunden

Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden.

Weitere News aus der Gründer-Szene

Keine Ergebnisse gefunden

Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden.