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Aktiengesellschaft

Die Gründung einer AG ist sehr kompliziert, hat aber auch sehr viele Vorteile. Wird die AG nicht an der Börse notiert, spricht man von einer „kleinen AG“. Allerdings bietet die Ausgabe von Aktien an der Börse die größten Vorteile einer AG-Gründung, weil Sie sich dadurch mehr Eigenkapital beschaffen können. Zur Gründung einer AG benötigen Sie einen Vorstand (1-3 Personen für die Geschäftsführung), die Aktionärsversammlung und den Aufsichtsrat. Das Grundkapital einer AG beträgt in Deutschland mindestens 50.000 Euro und ist in Aktien zerlegt. Wenn das Grundkapital mehr als 3 Millionen € beträgt, muss der Vorstand aus mindestens 2 Personen bestehen. Die Aktionäre haften nur mit dem Wert ihrer Aktien.

Experten wie die Primeus GmbH können Sie gerne näher zu der notwendigen Eintragung ins Handelsregister, zum Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung, zur nötigen Hauptversammlung und zu Aufsichtsräten und Vorstand mit Ihren Rechten und Pflichten beraten.

Falls Sie eine kleine AG gründen, können Sie dies auch als Einzelperson machen. Sie sind dann Vorstand und Aktionär in einer Person und benötigen nur noch 3 Aufsichtsräte. Für die kleine AG benötigen Sie ein Grundkapital von mindestens 50.000 €, die Aktien müssen mindestens 1 € kosten. Die Aktionäre der Ein- Personen-AG haften dabei nur mit ihrer Einlage.

Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) ist eine speziell für die Europäische Union eingeführte Rechtsform einer AG. Das Mindestkapital beträgt 120.000 €, welches in Aktien gestückelt ist. Die Vorteile einer SE sind v. a. die grenzüberschreitenden geschäftlichen und personalpolitischen Tätigkeiten unter demselben Firmennamen ohne dass Tochtergesellschaften in anderen EU-Staaten gegründet werden müssen und die Möglichkeit, Ihre Zentrale jederzeit in einen anderes EU-Land zu verlegen. Es gibt 4 Möglichkeiten, eine SE zu gründen:

  • die Fusion von 2 bereits bestehenden Aktiengesellschaften aus verschiedenen EU-Staaten
  • die Gründung einer SE-Holdinggesellschaft von mindestens 2 AG´s oder GmbH´s aus verschiedenen EU-Staaten oder eine AG bzw. GmbH, die schon seit mindestens 2 Jahren eine Tochtergesellschaft in einem anderen EU-Staat hatte
  • die Gründung einer SE-Tochtergesellschaft von mindestens 2 Unternehmen aus verschiedenen EU-Staaten oder durch eine Gesellschaft, die mindestens schon 2 Jahre in einem anderen EU-Staat eine Tochtergesellschaft hatte
  • eine Umwandlung einer AG, die schon seit mindestens 2 Jahren eine Tochtergesellschaft in einem anderen EU-Staat hatte

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