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Beratung durch Notar oder Rechtsanwalt?

Oft werden Notare mit Anwälten gleichgesetzt. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied: Anwälte sind ausschließlich ihrem Mandanten verpflichtet, Notare sind dagegen der absoluten Unabhängigkeit aller beteiligter Personen oder Parteien verpflichtet. Ein Anwalt kann nicht einfach Notar werden, denn neben hohen Zugangsvoraussetzungen ist auch die Anzahl der Notare vom Gesetzgeber her beschränkt.

Die Aufgaben eines Notars

Notare haben weitaus mehr Aufgaben als die meisten annehmen. So gehören neben den Beglaubigungen von Grundstückskaufverträgen oder Testamenten auch Tätigkeiten im Gesellschaftsrecht zu den Aufgaben eines Notars. Dies bedeutet, dass ein Notar der Fürsorgepflicht unterliegt, auch im Gesellschaftsrecht alle beteiligten Personen umfassend rechtlich aufzuklären. Wird dann einer der beteiligten Parteien dabei übervorteilt, haftet der Notar mit seinem gesamten Vermögen dafür. Umgekehrt muss eine notarielle Beurkundung auch sofort vollstreckt werden. Kommt also eine der beteiligten Personen bei der Zahlung einer vereinbarten Summe in Verzug, dann kann diese ohne Klage direkt über einen Gerichtsvollzieher eingezogen werden.

Die Aufgaben eine Rechtsanwalts

Ein Rechtsanwalt wird mit der umfassenden berufsmäßigen Parteienvertretung betraut. Er ist damit befugt, Personen in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten vor sämtlichen Gerichten und Behörden zu vertreten. Ein Rechtsanwalt darf Sie nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich beraten.

Notar oder Rechtsanwalt?

Eine der Leistungen, die sowohl von Notaren als auch von Rechtsanwälten erbracht wird, ist die Vertragserrichtung im Rahmen einer Gesellschaftsgründung. Während der Notar aber durch seine Verpflichtung zur Objektivität immer allen Parteien gleich verpflichtet ist, muss der Rechtsanwalt subjektiv die Rechte seiner Partei durchzusetzen. Gerade bei schwierigen Vertragsverhandlungen kann dies dazu beitragen, künftige Konflikte zu vermeiden. Ob man also lieber einen Notar oder einen Rechtsanwalt mit der Errichtung des Vertrags betraut, ist also sowohl von der Situation wie auch von den persönlichen Interessen abhängig.

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