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Gewerbeanmeldung

Bei einer Gewerbeanmeldung wird ein Gewerbebetrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet. Die richtige Behörde ist in meist die jeweilige Gemeinde, Stadt vermutlich hier das Bürgerbüro) oder das Ordnungsamt bzw. Gewerbeamt. Im Zweifel erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Wohnort in der Anlaufstelle der Gemeinde.
Eine Gewerbeummeldung ist eine Änderung von Personen oder Unternehmen auf bereits eingetragene Gewerbebetriebe, ohne dass die Tätigkeit eingestellt wird. Einzelne Gewerbezwecke können entfallen oder neu aufgenommen werden.
Wenn alle Gewerbezwecke aufgelöst werden und somit der Betrieb entet, wird eine Gewerbeabmeldung nötig. Für beide Vorgänge können durch die zuständige Behörde eigene Formulare verwendet werden, die sich voneinander und von der Gewerbeanmeldung unterscheiden

Gewerbeanmeldung in Deutschland

Jede selbständige Gewerbetätigkeit ist in Deutschland anzuzeigen (§14 GewO), hier muss auch die Rechtsform mit angegeben werden. Die Anzeigepflicht besteht, egal ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder der Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Für bestimmte Firmenzwecke muss vorher eine Erlaubnis eingeholt werden (siehe besondere Zulassungsvoraussetzungen).

Für Tätigkeiten als Freiberufler, im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau sowie für die Verwaltung des eigenen Vermögens (z. B. Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke) ist keine Anmeldung nötig. In diesem Fall muss die Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet werden (da dieses ja nicht vom Gewerbeamt informiert werden kann).

zuständige Behörde

Die zuständige Behörde für die Ausführung der Gewerbeordnung richtet sich nach Landesrecht und ist deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Gemeinde.

Anmeldung

Der Gewerbetreibende zeigt der zuständigen Stelle (siehe oben) durch die Anmeldung an, dass er eine gewerbliche Tätigkeit startet – welche muss konkret genannt sein).

In Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz ist es möglich, das Gewerbe auch bei der Handelskammer, Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer anzumelden. Hier ist oft auch eine online-Anmeldung möglich.

Mit der Bestätigung der Anmeldung (Gewerbeschein) erfolgt automatisch die Information der weiteren Institutionen (z.B. Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Handwerkskammer, IHK, Krankenkasse) Gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung erfolgt ein Eintragung in das lokale Gewerberegister, sowie in das zentrale Gewerberegister Berlin. Dort werden gewerberechtliche Verstöße zentral aufgezeichnet. Es ist online einsehbar.

Das entsprechende Formular gibt es natürlich bei der zuständigen Stelle. Jedoch können Sie dies auch im Internet herunterladen (Hier der link zum aktuellen Formular).

Gebühren

Gebühren für die Gewerbeänderungen kann jede Kommune individuell festsetzen. Sie belaufen sich derzeit auf einen Betrag zwischen 10 und 60 Euro.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen:

Für manche Tätigkeitsschwerpunkte sind neben der Gewerbeanmeldung separate e Zulassungen nötig – hier sind wieder regionale Besonderheiten möglich.

Auszug Betriebe mit notwendiger zusätzlicher Genehmigung:

  • Betrieb von Spielhallen, §33c GewO
  • Bewachungsgewerbe, §34a GewO
  • Finanzanlagenvermittler, §4 GewO
  • Pfandleihgewerbe, §34 GewO
  • Immobiliendarlehensvermittler, sowie -makler §34 GewO
  • Reisegewerbe nach §§ 55ff. GewO (Achtung: regionale Unterschiede)
  • Versicherungsvermittler, und-berater §34d,e GewO
  • Zurschaustellung von Personen, §33a GewO

Beispiele mit Grundlage anderer Gesetze:

  • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften (Gaststättenkonzession)
  • Betrieb von Fahrschulen, Taxi- und Güterkraftverkehrsunternehmen
  • Handel mit Waffen, Munition, Sprengstoff und Giften
  • Handel mit Wirbeltieren (§ 11 Tierschutzgesetz)
  • Handwerk, (Zulassung als Meister oder ähnliches)
  • Inkassobüro
  • Personaldienstleistungen und Arbeitnehmerüberlassung
  • Pflegedienste

Bei diesen Tätigkeiten ist es erforderlich persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Kenntnisse und teilweise geeignete Räumlichkeiten nachzuweisen.

 

 

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