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Haupt- oder Nebengewerbe?

Grundsätzlich ist jeder dazu verpflichtet, beim Gewerbeamt dauerhafte Tätigkeiten anzuzeigen, die auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet sind. Hierfür benötigt man keine Erlaubnis, denn grundsätzlich gilt bei uns die Gewerbefreiheit. Man muss jedoch die Ausübung der Tätigkeit anzeigen, auch wenn diese nur nebenberuflich ausgeübt wird. Hier wird zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe kein Unterschied gemacht, auch nicht bei der Steuer- und Buchführungspflicht. Trotzdem werden Sie sich schon frühzeitig entscheiden müssen, ob Sie das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe gründen wollen. Wie unterscheiden sich diese beiden Formen aber nun voneinander?

Die Frage ist recht einfach zu beantworten, denn der Unterschied ist der sogenannte Lebenserwerb: bei einem Hauptgewerbe muss das zu gründende Unternehmen den Lebensunterhalt sichern, beim Nebengewerbe gibt es jedoch noch mindestens eine weitere Einkommensquelle, die hauptsächlich den Lebensunterhalt sichert. Oft ist das dann ein unselbständiges Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer oder Angestellter, kann aber natürlich auch eine andere Selbständigkeit, Beamtentätigkeit oder eine Tätigkeit in Land- und Forstwirtschaft sein. Auf den Punkt gebracht ist es aber so, dass bei einem Nebengewerbe die gewerbliche Tätigkeit nicht ausschließlich der Sicherung des Lebensunterhaltes dient.

Beide Gewerbeformen haben Vor- und Nachteile. Dementsprechend hängt es immer auch von der individuellen Situation eines Gründers ab, welche Form die passende ist. So ist sicherlich einer der Vorteile eine Gründung als Nebengewerbe, dass man so eine gute und vor allem auch sichere Möglichkeit hat, seine Selbständigkeit aufzunehmen. Sie sind weiterhin finanziell abgesichert, da die Lebenshaltungskosten durch ihre normale Tätigkeit gedeckt sind, so dass man auch in Zeiten, in denen das Gewerbe keinen Gewinn erwirtschaftet, weiterhin abgesichert ist.

Für ein Nebengewerbe ist außerdem nicht notwendig, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Die Krankenkassen haben hierfür jedoch eine Richtlinie festgelegt: aus Sicht der Krankenkassen handelt es sich nur um ein Nebengewerbe, wenn nicht mehr als 15 Stunden Arbeitszeit für den Betrieb des Gewerbes aufgewendet werden.

Das ist auch gleichzeitig einer der größten Nachteile eines Nebengewerbes, weil man seine Zeit eben nicht alleine in den Aufbau des Unternehmens stecken kann. Weniger Zeit bedeutet auch in der Regel eine wesentlich langsamere Entwicklung des Unternehmens, ganz zu schweigen von der Mehrbelastung durch letztendlich zwei parallele Jobs.

Kündigt man allerdings seinen Job, hat man bestenfalls noch eine Abfindung, die man in das neu gegründete Unternehmen investieren kann. Ist diese dann aufgebraucht, haben die meisten keine Reserven mehr. Ist man weiter in einem festen Arbeitsverhältnis kann man dann jedoch immer wieder Kleinbeträge zuschießen oder auch ansparen. Dank solcher kleinen Investitionen besteht dann jedoch auch die Möglichkeit, dass das Unternehmen am Ende sogar schneller wächst.

Doch auch hier gilt es zu berücksichtigen, dass man in keinen Konflikt zu seinem Arbeitgeber kommt, denn oft werden Gewerbe in verwandten Bereichen gegründet, so dass schnell Situationen entstehen können, in denen man in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht. Sollte man Kontakte aus dem Anstellungsverhältnis nutzen wollen, sollte es selbstverständlich sein, dass man den Arbeitgeber hierüber informiert und dieser damit einverstanden sein sollte.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil bei einer Gründung im Nebengewerbe ist, dass man als ausschließlich Selbständiger wegen des höheren Ausfallrisikos von den Banken wesentlich stärker geprüft wird. Bei einem unselbständigen Arbeitsverhältnis sind jedoch die Bezüge pfändbar. Aus diesem Grund erhält man auch leichter Finanzierungen für Nebengewerben von den Banken.

Standard ist aber sicherlich die Gründung im Haupterwerb. Auch aus einer Arbeitslosigkeit lässt sich eine Existenzgründung im Hauptgewerbe starten. Beginnt man aber aus der Arbeitslosigkeit mit einem Nebengewerbe, muss man sich darüber im Klaren sein, dass man im Nebengewerbe keinen Existenzgründungszuschuss erhält, die Gewinnermittlung wie bei einem Hauptgewerbe erforderlich ist und es keinerlei bürokratischen Erleichterungen für die Gründung im Nebengewerbe gibt. Man kann jedoch erst einmal in Ruhe ausprobieren, ob es passt und spart mit der kostenlosen Familienversicherung noch die Krankenversicherung.

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