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Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz ist die Bilanz eines Unternehmens zur Gründung, aber auch zum Beginn des Wirtschaftsjahres. In der Eröffnungsbilanz erfolgt die Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital (oder Schulden) zum Zeitpunkt der Gründung oder zum Start der neuen Periode, des Wirtschaftsjahres.
Die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zu erfassen, ist eine gesetzliche Verpflichtung, welche mit Beginn der Tätigkeit des Unternehmens startet. Der Gründer bzw. Unternehmer stellt die Bestände zum Zeitpunkt der Geschäftsgründung dar. Dies bildet den Startpunkt für die Erfassung der Vermögenszustände. 
Das Handelsgesetzbuch (§242) definiert die Eröffnungsbilanz (wie jede andere Bilanz auch) als „einen das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss“. Der Unternehmer stellt die Bestände zur Zeit der Geschäftseröffnung dar. Dies bildet den Ausgangspunkt der Erfassung der Vermögensverhältnisse.

Bilanzkontinuität

Wie bereits erwähnt, muss die Eröffnungsbilanz zur Gründung eines Unternehmens und zu Beginn jeden Wirtschaftsjahres aufgestellt werden. Diese muss dann immer identisch mit der Schlussbilanz des vorherigen Wirtschaftsjahres sein. In der Schlussbilanz ist das Verhältnis von Aufwand zu Ertrag (Gewinn- und Verlustrechnung) eingebunden.

Die neue Eröffnungsbilanz ist dann nichts anderes als die letzte Schlussbilanz. Dieser Zusammenhang der Bilanzen über die Jahre hinweg nennt man Bilanzkontinuität. Die Eröffnungsbilanz, ergänzt um die Gewinn- und Verlustrechnung ergeben demzufolge den Jahresabschluss.

Benötigt jeder eine Eröffnungsbilanz?

Nicht jeder muss eine Bilanz erstellen! Freiberufler und Kleinunternehmer benötigen keine Eröffnungsbilanz – es genügt eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR).

Was ist die Einnahmeüberschussrechnung?

Die Einnahmeüberschussrechnung ist eine Aufstellung der Gewinnermittlung. Darin zeigen wir, wie sich der Gewinn (oder Verlust) zustande gekommen ist.

Wie erstellt man eine EÜR?

Zunächst werden alle Einnahmen des Unternehmens (z.B. Rechnungen) und die zugehörige Umsatzsteuer zusammengezählt. Damir ergibt sich die Gesamteinnahme (Einnahmen + Umsatzsteuer ergibt Gesamteinnahmen.
Danach rechnet man alle Ausgaben und die zugehörige Steuer zusammen. Dies ergibt die Gesamtausgaben des Unternehmens (Ausgaben + Umsatz(Vor)steuer ergibt Gesamtausgaben).
Wenn man diese Summen gegenüberstellt ergibt sich der Gewinn (oder Verlust) der dann auch besteuert wird.

Wann wir die Eröffnungsbilanz benötigt?

  • Gründung; Unternehmensneugründung
  • Eigentümerwechsel
  • Fusion von Unternehmen
  • Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Wechsel der Rechtsform, Unternehmensumwandlung 

Wie sieht die Bilanz aus?

Eine Bilanz wird in Aktiva (Mittelverwendung) und Passiva (Mittelherkunft) aufgeteilt.
Beispiele für Aktiva sind: Bankkonten, Kasse, Maschinen, Rohstoffe, es können aber auch immaterielle Güter sein. Aktiva werden auf der rechten Seite der Bilanz gezeigt.
Beispiele für Passiva sind: Stamm- oder Grundkapital, Rücklagen, Kredite, Anleihen. Passiva werden auf der linken Seite der Bilanz gezeigt.

In den meisten Ländern gibt es ein gesetzliches Schema, das die Unternehmensbilanzen vereinheitlichen soll. Über den Aufbau und die Führung der Bilanz gibt es unzählig viel Literatur.

Sofern Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Gerne helfen wir Ihnen weiter

Nachfolgend noch ein link, in dem eine Eröffnungsbilanz (und Buchungen) in einem kurzen Film einfach erklärt wird.

 

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